Über Funklöcher, auch in Stuttgart, berichtet die Stuttgarter Zeitung nahezu wöchentlich. Was steckt hinter der Funklochdebatte? Man muss sie vor dem Hintergrund führen, dass inzwischen klar ist: die Strahlung ist gesundheitsschädlich. Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz sieht die krebspromovierende Risiko als gesichert an. Wer in strahlungsarmen Gebieten lebt, lebt gesund.
Meist ist die Funklochstory eine Halbwahrheit: in den vielen Gebieten kann man das Netz eines Betreibers empfangen, z.B. das der Telekom, nicht aber 02 oder Vodafone. Hier muss man Roaming fordern, und nicht noch mehr Strahlung durch weitere Netze. Ein Netz für alle Anbieter muss zur Regel werden.
Doch es geht den Netzbetreibern um die billigste Lösung. Für schnelles Internet “für jeden Schwarzwaldhof” gibt es nur eine zukunftsfähige Lösung: Breitband durch Glasfaser. Das wollen die Netzbetreiber nicht finanzieren, deshalb sollen Funklösungen durchgesetzt werden. Sie wollen das billigere “5G für jede Milchkanne”. 5G soll eingeführt werden ohne Technikfolgenabschätzung, die Studienlage wird ignoriert. Dagegen fordern wir den lückenlosen Glasfaserausbau durch die Stadt, bzw. die Landkreise.
Und der Hauptgrund der Funkloch-Kampagne: Es soll die Infrastruktur für das autonome Fahren vorbereitet werden. Alle Betreiber wollen sich jetzt schon Standorte für das autonome Fahren sichern. In der Digitalisierungsstrategie des Landes Baden-Württemberg heißt es:
“Das automatisierte Fahren werden wir so weiterentwickeln, dass es sicher für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ist und sein Potenzial für flexible Mobilität in der Stadt und im ländlichen Raum voll entfalten kann.” (S.23)(1)
Wie immer geht es nicht um eine bessere Versorgung für die BürgerInnen, sondern die Gesellschaft soll für die Absatz-Bedürfnisse der Industrie präpariert werden. Wieder orientiert sich die Politik an den Plänen der Autoindustrie. Wer will sonst das autonome Fahren? Diese Strategie muss auch aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt werden.
Bürgerbeteiligung – bisher nicht zu spüren
All diese Ausbaupläne werden hinter den Kulissen verhandelt, selbst Gemeinderäte wissen nicht davon. In der Digitalisierungstrategie Baden-Württemberg steht das Gegenteil:
“Die Aufgabe, die Digitalisierung zum Wohle des Menschen zu gestalten, kann uns nur gemeinsam gelingen. Die Landesregierung will Anreize für die digitale Transformation setzen und die besten Rahmenbedingungen im Land schaffen. Für die Landesregierung ist die Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürger und der zentralen gesellschaftlichen Akteure dabei eine sehr wichtige Aufgabe bei der Umsetzung ihrer Digitalisierungsstrategie.
→→ Wir werden die Digitalisierungsstrategie in geeigneten Formaten der Öffentlichkeit vorstellen und die relevanten Akteure einladen, über die Umsetzung von Vorhaben zu diskutieren.
→→ Wir werden besonders Bürgerinnen und Bürger einbeziehen und dabei verschiedene Formate der Bürgerbeteiligung nutzen – online wie auch offline. Dabei sollen auch die kritischen Fragen zur Digitalisierung zur Sprache kommen.” (S.94)
In Stuttgart weigern sich bisher die Entscheidungsträger, mit den Bürgern zu diskutieren.
Am lückenlosen Ausbau der 5G Infrastruktur haben aber auch alle Werbefirmen, Sicherheitsbehörden, Geheimdienste und das Militär größtes Interesse. Das wird in der neuen Broschüre “Smart City- und 5G-Hype” von Hensinger/Merks/Meixner analysiert. Erhältlich in Stuttgart: Buchhandlung Pörksen, Schwabstraße 26, 70197 Stuttgart-West, direkt an der S-Bahn-Haltestelle Schwabstraße. Online über: https://shop.diagnose-funk.org/Smart-City-und-5G-Hype-88S-A5
(1) Download: DigitalisierungsstrategieBaWue2017
Acht Forderungen
- Die Breitbandnetze (Glasfaser) als Eigenwirtschaftsbetrieb müssen als Teil der Daseinsvorsorge von den Kommunen betrieben werden. Keine Vergabe von Infrastrukturprojekten an ein Monopol. Glasfasernetze bilden die Grundlage zur Umsetzung einer strahlungsarmen Mobilfunkversorgung unter der Federführung der Kommunen. Die Stadt Stuttgart muss das Breitbandnetz als Eigenwirtschaftsbetrieb betreiben, wie es ursprünglich geplant war (GRDrs 514/2018, S. 7).
- Die Trennung der Indoor- und Outdoorversorgung zum Schutz der Wohnung vor Strahlung muss Grundlage jeder Mobilfunkplanung sein, wie es im Gemeinderat bereits als Projekt beschlossen wurde (Haushalt 2016/17, Antrag 11.05, Fraktion GRÜNE). Kleinzellennetze können zu einer deutlichen Senkung der allgemeinen und individuellen Strahlenbelastung führen. Der Baubürgermeister muss damit aufhören, die Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses zu blockieren.
- Technikfolgenabschätzung ist Pflicht, ohne sie darf 5G nicht eingeführt werden. Sie muss durch eine industrie- und regierungsunabhängige Kommission unter paritätischer Beteiligung bürgerschaftlicher Interessenverbände erfolgen. Ohne Bewertung der Forschungsergebnisse über die Wirkungen der 5G-Frequenzen auf Mensch, Tier und Natur darf 5G nicht gebaut werden.
- Beweislastumkehr: Moratorium jetzt-Stopp dem 5G-Ausbau! Industrie und Staat müssen die Unschädlichkeit von 5G belegen.
- Ein Netz für alle: Es braucht nur ein Mobilfunknetz für alle Betreiber und Nutzer, wie bei Strom, Gas und im Straßenbau. Verpflichtendes Roaming für alle Mobilfunkbetreiber.
- Umweltschutz ist Pflicht: Die Kommune muss über den Netzausbau ein Gutachten zum ökologischen Fußabdruck vorlegen.
- Das Recht, analog leben zu können, ohne digitale Überwachung, ist ein Grundrecht. Die Datenerfassung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung jedes Bürgers erfolgen. Von Jugendlichen unter 16 Jahren dürfen keine Daten erfasst werden.
- Erhalt und Schaffung von funkfreien Gebieten für elektrohypersensible Menschen.