Die Gemeinderatsfraktion Die Fraktion (Linke, SÖS, Piraten, Tierschutzpartei) stellt zu den Haushaltsberatungen 2019/ 2020 den folgenden Antrag:

Wir beantragen:

  1. Die Stadt Stuttgart steuert den Ausbau der Mobilfunkversorgung sowohl von Makrozellen, Kleinzellen und Hotspots, um einen Antennenwildwuchs und die Mehrfachbelastung der Bevölkerung zu vermeiden. Dabei initiiert sie Pilotprojekte, bei denen Strahlenminimierungs- und Energieminimierungskonzepte erprobt werden. Dafür werden zwei Vollzeit-Stellen geschaffen.

Begründung:

Die Breitband- und die mobile Kommunikation gehören heute zur Daseinsvorsorge. Die Diskussion um die Gesundheitsrisiken der mobilen Kommunikation hält an. Das wachsende Datenaufkommen führt zu immer mehr Sendestationen. Alle Mobilfunkbertreiber wollen ihre Netze ausbauen, so dass neue Makrosender, aber auch hunderte Kleinzellen und Hotspots in der LTE- und 5G-Technik geplant werden.  Die Mobilfunkbetreiber planen ausschließlich nach technischen Gesichtspunkten. Wie bei allen Techniken, bei denen Strahlung angewandt wird, muss auch hier das Alara-Prinzip (As Low As Reasonably Achievable) gelten, für dessen Verwirklichung die Stadt regulierend eingreifen muss.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer “5 G Strategie für Deutschland”: “Mit dem Ausbau von Kleinzellennetzen in Innenstädten, der steigenden Zahl privater Mobilfunkendgeräte sowie der Entwicklung von „Smart Cities“ / „Smart Villages“ und dem Internet der Dinge steigt die Anzahl der Geräte, die in der Nähe von Menschen elektromagnetische Felder aussenden. Deshalb werden die erforderlichen Genehmigungsverfahren an Komplexität zunehmen. Wir untersuchen deshalb den Optimierungsbedarf bei den derzeitigen Genehmigungs- und Entscheidungsprozessen auf kommunaler Ebene und bei der Bundesnetzagentur. Wir prüfen insbesondere, ob Anpassungsbedarf hinsichtlich geltender Abstandsregelungen für Antennenstandorte im sog. Standortbescheinigungs­verfahren besteht. Für den Ausbau kleinzelliger Mobilfunknetze (sog. Small Cells) schaffen wir frühzeitig verlässliche Rahmenbedingungen. Dabei bleibt gewährleistet, dass die Akzeptanz der Bevölkerung und die bestehenden hohen Sicherheitsstandards beim vorbeugenden Gesundheitsschutz in allen Entwicklungsphasen erhalten bleiben. Parallel wird der Bund die Einführung von 5G gegenüber der Öffentlichkeit mit transparenten Informationen begleiten.”

Die Städte können in Eigenverantwortung Planungsvorgaben machen, mit denen die Versorgung unter der Maßgabe “Mehr Daten mit weniger Strahlung” verwirklicht wird. Die neu gegründete Stelle “Mobilfunkplanung” erarbeitet dazu Vorschläge, auch auf der Basis der bereits in vergangenen Haushaltsberatungen verabschiedeten Anträge.

Zur Energieminimierung: Hunderte neue Sendeanlagen, die v.a. für das autonome Fahren und das Internet der Dinge geplant sind, verbrauchen enorme Mengen an Energie. Deshalb muss geprüft werden, ob nicht mit Roaming die Zahl der Sendeanlagen massiv verringert werden kann. Auch sollte geprüft werden, und welche energiesparenden Lösungen auf dem Markt sind und ob optische Alternativen (VLC/LiFi) für die Outdoor-Anwendungen bereits angeboten werden. Dazu sollte ein Bericht erstellt werden. Die Stadt Stuttgart legt einen Bericht zum ökologischen Fußabdruck des Energieverbrauchs der bisherigen Sendeanlagen als auch der Batteriepuffer und der Steigerung durch die zusätzlich geplanten Anlagen vor.  Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung. Globale Umweltveränderungen (WBGU) weist in seinem Gutachten ausdrücklich auf diese Problematik hin:

“Digitalisierung kann ohne klare Rahmenbedingungen als Brandbeschleuniger des steigenden Energie- und Ressourcenbedarfs sowie der Treibhausgasemissionen wirken. Wenn Milliarden neue Geräte in den kommenden Jahren vernetzt werden, wird die Energienachfrage von Datenzentren und Übertragungsdiensten steigen. Grundvoraussetzung, um die Potenziale der Digitalisierung für die Transformation der Energiesysteme und den Klimaschutz zu nutzen, sind daher effektive Klima- und energiepolitische Rahmenbedingungen, wie sie der WBGU in früheren Gutachten bereits ausgeführt hat (Zusammenfassung Handlungsempfehlungen, S.15).”

“Denn der WBGU dehnt den Analyseraum über seinen Kernkompetenzbereich hinaus aus, weil das künftige Schicksal der planetarischen Umwelt massiv vom Fortgang der digitalen Revolution abhängen wird. Er mischt sich in einen gesellschaftlichen Diskurs ein, der immer hektischer geführt wird, weil es um die globale Innovationsführerschaft im 21. Jahrhundert geht. Und er versucht, Antworten auf Kernfragen zu finden – Fragen nach der mittelfristigen Zukunft, ja sogar nach dem schieren Fortbestand des Anthropos auf der Erde. Nur wenn es gelingt, die digitalen Umbrüche in Richtung Nachhaltigkeit auszurichten, kann die Nachhaltigkeitstransformation gelingen. Digitalisierung droht ansonsten als Brandbeschleuniger von Wachstumsmustern zu wirken, die die planetarischen Leitplanken durchbrechen (Zusammenfassung, S. 1).”