Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN und die FrAktion (Linke, SÖS, Piraten, Tierschutzpartei) stellen zu den Haushaltsberatungen 2019/ 2020 den folgenden Antrag:

Antrag VLC / LiFi Aussstattung

Ausbau der Digitalisierung an Stuttgarter Schulen

Die Stadt Stuttgart empfiehlt und fördert die Verkabelung aller Schulen mit Glasfaser und für die mobile Kommunikation mit Visible Light Communication (VLC) bzw. LiFi.  

 Begründung

Für die komfortable Nutzung digitaler Medien  ist die Anbindung an ein schnelles Glasfasernetz aller Schulen Voraussetzung. Die Stadt Stuttgart fördert diesen Ausbau. Ab Herbst 2019 können die Schulen Gelder aus dem Digitalpakt der Bundesregierung für die Installation einer internen digitalen Infrastruktur beantragen. Dabei wird zur Voraussetzung gemacht, dass die Schulen mit WLAN ausgestattet sind. WLAN ist eine umstrittene Technik, einerseits weil WLAN problemlos abgehört werden kann, andererseits wegen der Strahlenbelastung, sowohl durch die Accesspoints als auch die Endgeräte. Am Hegel-Gymnasium läuft deshalb das von der Stadt Stuttgart geförderte Pilotprojekt des Heinrich-Hertz-Instituts zu VLC. Damit hat die Stadt zur Erprobung einer Innovation beigetragen. Inzwischen ist diese Technik serienreif und wird von der Firma Signify/Philips am Markt angeboten. Die LiFi-Technologie bietet eine schnelle und stabile Alternative zu WLAN. So ist z.B. der Pressekonferenz­raum des Hamburger Volksparkstadions mit 84 Philips PowerBalance gen2-LED-Einbauleuchten ausgestattet, die dazuhin äußerst energieeffizient sind. Über diesen stellen sie eine verschlüsselte Internetverbindung von bis zu 150 Megabit pro Sekunde (Mbps) bereit. Die Nutzer erhalten einen USB Access Key, den sie an ihren Laptop anschließen können, um so über die Beleuchtung einen stabilen Internetzugang mit hohen Übertragungsgeschwindigkeiten zu bekommen. Die Lichtverbindung bietet dazuhin einen guten Datenschutz, da sie durch IMSI-Catcher von außen nicht abgehört werden kann.

Angesichts der Studienlage zu WLAN orientiert sich die Stadt am Vorsorgeprinzip und beachtete die offiziellen Empfehlungen.

  • In der Gebrauchsanweisung der neuen Telekom-Router steht diese Warnung: “Funksignale: Die integrierten Antennen Ihres Speedport senden und empfangen Funk­signale bspw. für die Bereitstel­lung Ihres WLAN. Vermeiden Sie das Aufstellen Ihres Speedport in unmittel­barer Nähe zu Schlaf-, Kinder- und Aufenthalts­räumen, um die Belastung durch elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu halten”(TELEKOM 2017). [1]
  • Das Umweltbundesamtes empfiehlt: “WLAN-Access-Points, WLAN-Router und Basisstationen von Schnur­­lostelefonen kommen am besten in den Flur oder einen anderen Raum, in dem man sich nicht dauernd aufhält. Schlaf- und Kinderzim­mer sind dagegen nicht geeignet. WLAN-Router lassen sich abschalten, wenn man sie nicht benutzt. Besonders nachts ist das empfehlenswert” (UMWELT­BUNDES­­AMT 2013).
  • Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt: „Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt generell, die persönliche Strahlenbelastung zu minimieren, um mögliche, aber bisher nicht erkannte gesundheitliche Risiken gering zu halten. Einfache Maßnahmen sind hierfür:
    • Bevorzugen Sie Kabelverbindungen, wenn auf Drahtlostechnik verzichtet werden kann.
    • Vermeiden Sie die Aufstellung von zentralen WLAN-Zugangspunkten in unmittelbarer Nähe der Orte, an denen sich Personen ständig aufhalten, zum Beispiel am Arbeitsplatz.
    • Falls vorhanden, stellen Sie die Reichenweitenbegrenzung ein, um die maximale Strahlungsleistung zu reduzieren“ (Bundesamt für Strahlenschutz 2012).

Hintergrund dieser Empfehlungen: In der wissenschaftlichen Literatur wird auf hoher wissenschaftlicher Ebene im Springer Reference-Book “Systems Biology of Free Radicals and Antioxidants” (NAZIROGLU 2014) in einer Metastudie zu Ergebnissen der Forschung zur WLAN-Frequenz darauf hingewiesen, dass gerade auch schwa­che WLAN-Strahlung gesund­heits­schäd­lich ist.[2] Die bisher größte 2,45 GHz – Überblicksstudie (Review) „Biologische und pathologische Wirkungen der Strahlung von 2,45 GHz auf Zellen, Kognition und Verhalten“ (Wilke 2018) dokumentiert mehr als 100 Studien und kommt zu dem Schluss: „Die geltenden Grenz- und SAR-Werte schützen nicht vor den gesundheitlichen Risiken der WLAN-Strahlung. Die negativen Auswirkungen auf Lernen, Aufmerksamkeit und Verhalten begründen für Erziehungsinstitutionen aller Altersstufen einen Verzicht auf WLAN-Anwendungen … WLAN sollte nicht in Schlafzimmern, an Arbeitsplätzen, in Aufenthalts­räumen, Krankenzimmern, Hörsälen, Klassenzimmern und in öffentlichen Verkehrsmitteln genutzt werden.“

Angesichts solcher Ergebnisse ist es naheliegend, bei vorhandenen Alternativen diese zu nutzen und auf WLAN an Schulen zu verzichten.

[1]  Bedienungsanleitung Speedport Smart, Telekom, 2017, S. 21

[2] NAZIROGLU M, AKMAN H (2014): Effects of Cellular Phone – and Wi-Fi – Induced Electromagnetic Radiation on Oxidative Stress and Molecular Pathways in Brain, in: I. Laher (ed): Systems Biology of Free Radicals and Antioxidants, Springer Berlin Heidelberg, 106, S. 2431-2449